Ab Heute gilt in der Stadt Bremen die Warnstufe 0 der 29. bremischen Coronaverordnung. Den entsprechenden Text finden Sie HIER.
Unterschied gegenüber der bisher geltenden Warnstufe 1 ist, dass die verpflichtende 3G-Zutrittsregel wegfällt, bzw. wegfallen darf.
Zu unserem eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz unserer Gäste, haben wir uns jedoch entschlossen, die 3G-Regel beizubehalten.
Bitte beachten: Die Warnstufe 0 bedeutet nicht, dass keine Pandemieregeln mehr anzuwenden sind. Die 29. bremische Coronaverordnung ist nach wie vor in Kraft. Die Anforderungen hinsichtlich eines Schutz- und Hygienekonzeptes, die Kontaktverfolgung bei Angeboten in geschlossenen Räumen und auch die Maskenpflicht in den in § 2 Abs.1 der Coronaverordnung angeführten Einrichtungen und Angeboten bleiben neben anderer Regelungen bestehen.