Der Tag X ist da. Nach einer Durststrecke, von 7 langen Monaten, ist es ab Montag, 31.05.2021, wieder möglich, bei uns im Restaurant Platz zu nehmen. Wir haben wieder normale Öffnungszeiten, täglich von Montag-Samstag in der Zeit von 12 – 15 und 18 – 22 Uhr. Ebenfalls ab Montag werden wir draußen ein paar Tische aufstellen, bekanntlich verfügen wir jedoch im Außenbereich leider nur über eine kleine Fläche. Hierfür werden keine aktuellen Coronaselbstteste , bzw. zweimaliger Coronaimpfnachweis benötigt.
05.29.2021-HP-Neu-Draussen
Die Voraussetzungen für Essen im Restaurant sind momentan folgende: a) Nachweis eines tagesaktuellen Coronaselbsttest, z. B. Testzentrum oder zweimalige Corona Impfung mit Nachweis ist erfolgt
b) Sollten Sie über keinen tagesaktuellen Coronaselbsttest verfügen, kann bei uns im Restaurant ein Selbsttest, der dokumentiert werden muss, erfolgen. Diesen Selbsttest Set stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung oder Sie bringen einen eigenen mit.
d) Eine Kontaktnachverfolgung ist nach wie vor notwendig. Wer wann, wie lange im Restaurant anwesend war. Das gilt auch für den Aussenbereich. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 13.06.2021.
Ab dem 14.06.2021 gilt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses nur dann, wenn laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von 35 pro 100 000 Einwohner in der Stadtgemeinde Bremen überschritten wird.
Ohne Abstand dürfen im Restaurant, 2 Haushalte unabhängig von der Personenzahl, sowie 5 Personen (plus Kinder bis 14 Jahren), zusammensitzen.
Wir bitten um Verständnis, wenn der Neustart ein wenig holprig von sich geht, nicht nur wegen derzeitigen Personalproblemen. Das gute Becks vom Fass können wir z. B. auch erst ab Donnerstagabend wieder einschenken
Das gesamte Regelwerk der Allgemeinverfügung über zusätzliche Öffnungen und Erleichterungen aufgrund der Niedriginzidenzbestimmungen der 26. Corona Verordnung (§ 22b Abs.1) können Sie HIER genau nachlesen