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Seit gestern liegt uns die dritte Verordnung, des Gesetzblattes der Freien Hansestadt Bremen, zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Dritte Coronaverordnung) vom 12. Mai 2020 vor. 23 Seiten mit 21 Paragraphen. Davon sind ganze zwei für uns massgebend, fuer die „normale“ Wiederöffnung nach 8 Wochen. Ab Montag 18.05.2020 haben wir wieder von
12-15 Uhr und abends von 18-22 Uhr geöffnet. Wie gewohnt gibt es den Mittagsisch dann auch wieder zum Verzehr im Restaurant. Mittagsbueffets sind bis auf weiteres nicht erlaubt. Der Ausser Haus Verkauf zum Abholen bleibt wie schon vor der Covid-Krise bestehen. Abends ist der Küchenbetrieb bis 21 Uhr. Nun sind wir am Tische rücken, wir dürfen nur die Hälfte der zugelassenen Plätze für Gäste gleichzeitig belegen und dem Erstellen des geforderten Schutzkonzeptes. Mal schauen was dabei herauskommt.
Und wie immer: Bitte gesund und munter bleiben.